Im Tierheim landen immer wieder Hunde, die von den Behörden beschlagnahmt worden sind. Die Gründe für eine Beschlagnahmung sind vielfältig, das kann zum Beispiel sein, weil ein Hund ein gefährliches Verhalten Menschen oder anderen Hunden gegenüber gezeigt hat.
Oft hat es aber einfach damit zu tun, dass die Hundehalter nicht über die nötige Bewilligung verfügen, um einen Hund (einer bestimmten Rasse) zu halten. Oder der Hund wird beschlagnahmt, weil die Rasse in einem bestimmten Kanton nicht gehalten werden darf, wie seit neustem der Rottweiler im Kanton Zürich.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Hund in irgend einer Form auffällig geworden ist oder jemanden verletzt hat.
Und so sind es vor allem American Staffordshire Terrier, Pitbulls, Bullterrier oder American Bullys, die im Tierheim sitzen und auf eine neue Halterin warten. Und diese Hunde verbringen zum Teil unglaublich lange Zeit im Tierheim, was für jeden Hund eine sehr belastende Situation darstellt und die Entwicklung von problematischen Verhaltensweisen begünstigt. Oder sie gelangen in die falschen Hände, und kommen zu Menschen, die mit ungeeigneten Trainingsmethoden ebenfalls die Entwicklung unerwünschter Verhaltensweisen begünstigen, weshalb die Hunde dann wieder im Tierheim landen.
Das war bei Smokey der Fall. Er kam als sehr junger Hund in eine Familie, die mit ihren Trainingsmethoden und Lebensumständen denkbar ungünstig waren für seine Entwicklung. Das Resultat: Ein Hund, der extrem leicht erregbar ist und entsprechend anspruchsvoll im Umgang.


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